07.02.2017 0:50

01 - Wir schützen Ihre Marke

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist das nationale Kompetenzzentrum für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Wir sind Ihr Dienstleister rund um den Mar-kenschutz – von der Anmeldung über die Ein-tragung Ihrer Marke bis zur Verwaltung Ihrer Marke in unserem Register.

07.02.2017 3:07

02 - Marken setzen Zeichen und schaffen Vertrauen

Täglich beeinflussen sie unsere Kaufentscheidungen: Marken geben Impulse, wecken Ge-fühle, besetzen Positionen. Sie kennzeichnenWaren und Dienstleistungen eines Unternehmens und schaffen damit klare Unterscheidungsmerkmale gegenüber den Angeboten der Mitbewerber.

07.02.2017 1:29

03 - Marken schützen Ideen und sichern Werte

Als Marken können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden.“ (§ 3 Abs. 1 Markengesetz).

07.02.2017 1:29

04 - Zurodnung: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Marken werden nicht pauschal eingetragen. Vielmehr müssen Sie auflisten, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis). Waren und Dienstleistungen werden nach der internationalen Nizza-Klassifikation in verschiedene Klassen eingeteilt.

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist deshalb wichtiger Bestandteil der Markenanmeldung, die ohne ein solches Verzeichnis unvollständig ist.

07.02.2017 1:29

05 - Am Anfang steht die Recherche: Das Markenregister

Alle in Deutschland angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen Marken werden im DPMAregister unter www.dpma.de veröffentlicht. Deshalb ist das amtliche Markenregister für Interessenten, die eine neue Marke zur Eintragung anmelden wollen, die erste Anlaufstelle für die Recherche.

07.02.2017 9:52

06 - Ihre Anmeldung und Eintragsvoraussetzungen

Der erste Schritt, um die markenrechtlichen Schutzmöglichkeiten zu nutzen, ist die formal korrekte, inhaltlich vollständige und frühzeitige Anmeldung.
Der Anmelder kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein.

Mit jeder Anmeldung kann nur eine Marke angemeldet werden.

07.02.2017 3:41

07 - Ablauf und Kosten der Eintragung / Schutzwirkung und Schutzdauer

Nach Eingang der Gebühren, die innerhalb von drei Monaten nach der Antragstellung zu zahlen sind, prüft das Deutsche Patent- und Markenamt, ob die Anmeldung die formellen Erfordernisse erfüllt und der Eintragung der Marke absolute Schutzhindernisse entgegenstehen.

07.02.2017 1:46

08 - Benutzungspflicht und Verteidigung

Das Markengesetz sieht für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen einen sogenannten „Benutzungszwang“ vor. Das bedeutet, dass Sie Ihre Marke auch für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Geschäftsverkehr benutzen müssen, um das Recht an Ihrer Marke aufrecht halten zu können.

07.02.2017 5:20

09 - Widerspruchsverfahren / Übertragung, Lizenzierung und Verpfändung

Grundsätzlich handelt es sich bei der Eintra­gung Ihrer Marke um ein eingetragenes Recht, das in bestimmten Fällen aber wieder gelöscht werden kann.

Während der gesamten Schutzdauer Ihrer Marke können Sie diese jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.

07.02.2017 3:01

10 - Markenschutz im Ausland

Sie können Ihre Marke direkt in einzelnen gewünschten Ländern anmelden und gegebenenfalls den Zeitrang der deutschen Voranmeldung (sogenannte Priorität) in Anspruch nehmen.  Empfehlenswert ist dabei in jedem Fall die Einschaltung eines im jeweiligen Land zugelassenen Rechts- oder Patentanwalts.

07.02.2017 1:40

11 - Löschungsverfahren

Als Inhaber einer Marke können Sie jederzeit auf Ihre Marke verzichten und die Eintragung löschen lassen. Ihre Marke kann aber auch von Amts wegen oder auf Antrag Dritter gelöscht werden.

07.02.2017 5:13

12 - Tipps zur Recherche

Die Durchführung einer Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche liegt in Ihren Händen und erhöht die Chancen auf ein dauerhaft eingetragenes Markenrecht ganz erheblich. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt prüft vor Eintragung Ihrer Marke nicht, ob diese Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert.

Hier findet ihr eine DGS-Übersetzung der Informationsbroschüre zum Markenschutz des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Folgende Kapitel findet ihr oben im Coverflow mit dazugehörigen Links:

1) Wir schützen ihre Marke
2) Marken setzen Zeichen, Marken schaffen Vertrauen
3) Marken schützen Ideen, schaffen Werte und geben Rechte
4) Kein Markenschutz ohne Zuordnung: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
www.dpma.de/suche/wdsuche/suchen.html
5) Am Anfang steht die Recherche - Das Markenregister
6) Ihre Anmeldung / Eintragsvoraussetzungen
www.dpma.de/marke/anmeldung/index.html
7) Ablauf und Kosten der Eintragung / Schutzwirkung und Schutzdauer
http://register.dpma.de
www.dpma.de/marke/formulare/index.html

8) Benutzungspflicht und Verteidigung
9) Widerspruchsverfahren / Übertragung, Lizenzierung und Verpfändung
www.dpma.de/marke/formulare/index.html
10) Markenschutz im Ausland
http://oami.europa.eu
http://www.wipo.int
http://www.wipo.int/madrid/en/forms
11) Löschungsverfahren
12) Tipps zu Markenrecherche
http://dpma.de/marke/recherche/index.html